Zustiften
Mit einer Zustiftung in das Grundstockvermögen der Dr. Hans Fritz Stiftung können Sie besonders nachhaltig unsere Stiftungsziele unterstützen. Zustiftungen werden dem Stiftungskapital zugeführt, von dem nur die laufenden Zinserträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Ihre Zustiftung bleibt damit in ihrem Bestand erhalten und leistet einen langfristigen Beitrag zu unserer Stiftungsarbeit. Als Zustifter helfen Sie, die Stiftungsziele langfristig für kommende Generationen zu sichern.
Zustiftungen können zu Lebzeiten getätigt und steuerlich geltend gemacht werden. Daneben sind Zustiftungen aber auch von Todes wegen über letztwillige Verfügungen möglich. Auch bei diesen Überlegungen begleiten wir Sie gerne.
Zustiftungen sollten in der Regel ein Mindestbetrag von EUR 50.000,00 nicht unterschreiten, da nur die Kapitalerträge für die laufende Arbeit der Dr. Hans Fritz Stiftung eingesetzt werden können. Kleinere Beträge sind als Spenden herzlich willkommen und ein wichtiger Beitrag dafür, die geplanten Projekte finanzieren zu können.
Zuwendungen an Stiftungen werden vom Fiskus in besonderem Maße gefördert. Sie können Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in Höhe von bis zu 20 % ihres Jahreseinkommen steuerlich geltend machen. Zusätzlich ist es möglich, Zustiftungen in das Stiftungskapital einer gemeinnützigen Stiftung bis zu einer Summe von EUR 1,0 Mio. steuerlich abzusetzen. Ehepaaren steht dieser Sonderabzug doppelt zu. Der Sonderausgabenabzug kann auf zehn Jahre verteilt vorgetragen werden. Je nach ihrem persönlichen Steuersatz erhalten Sie also bis zur Hälfte Ihrer Zuwendung vom Finanzamt zurück.
Aktiv werden
Sie wollen zu unserem Ziel, das Gesundheitswesen in Bereichen der Lungenibrose oder des Papillen-/Pankreaskarzinom zu fördern, etwas beitragen? Das freut uns natürlich sehr!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam die für Sie und uns passende Form für Ihre Unterstützung herausinden.
Aktionen
Wir bedanken uns recht herzlich für die vielen tollen Ideen und insbesondere für Ihr Engagement. Sie planen ebenfalls eine Aktion? Wir unterstützen Sie beispielsweise gerne mit Infomaterial.
Ehrenamt
Sie würden gerne Ihre Lebens- und Berufserfahrung weitergeben? Sie haben Fähigkeiten und Talente, die Sie gerne einbringen würden? Sie wollen sich sozial engagieren und einen Teil Ihrer Zeit dafür einsetzen? Die Stiftung ist eine Förderorganisation und wir sind der Meinung, dass vor allem die von uns geförderten Organisationen (und viele ähnliche Organisationen) ehrenamtliche Mitarbeiter benötigen.
Spenden
Spenden an die Dr. Hans Fritz Stiftung sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Für Ihre Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Bitte tragen Sie auf dem Überweisungsträger unter Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse ein. So ist es uns möglich, Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zukommen zu lassen.
Bei Spenden bis 200,00 € akzeptiert das Finanzamt Ihren Überweisungsträger als Nachweis. Gerne werden wir Ihnen auf Wunsch auch hier eine Spendenbescheinigung zusenden.
Sollten Sie einmal keine Zuwendungsbestätigung von uns erhalten, weil der Verwendungszweck automatisch gekürzt wurde, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer kompletten Adresse.
Ihre Spende hilft!
Gerne können Sie Ihre Spende auf unser Stiftungskonto überweisen:
- Bank: Commerzbank Stuttgart
- Kontoinhaber: Dr. Hans Fritz Stiftung
- IBAN: DE65 6004 0071 0562 1545 00
- BIC: COBADEFF